Baugenehmigungsberatung

Autor/innen

  • Gerd Grahlmann

DOI:

https://doi.org/10.15150/lt.1998.2446

Abstract

Die ab 1. Januar 1998 gültige Baugesetzbuch(BauGB)-Novelle weist bei Umnutzungen drei wesentliche Änderungen auf: Festschreibung der drei zulässigen zusätzlichen Wohnungen als Dauerrecht, Erweiterung der begünstigten Umnutzung auf die zweckmäßige Verwendung erhaltenswerter Bausubstanz, Erweiterung der zulässigen landwirtschaftlichen Nicht-Nutzungsfrist von fünf auf sieben Jahre. Nachfolgend wird das richtige Vorgehendes Umnutzers einer Hofstelle im Außenbereich dargelegt: Wenn er passende und nach den regionalen Marktverhältnissen hinreichend aussichtsreiche Umnutzungsideen hat, können erfahrene Umnutzungsberater vermeidbare Planungskosten und falsch vorbereitete Bauanträge verhindern.

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Veröffentlicht

1998-02-23

Zitationsvorschlag

Grahlmann, G. (1998). Baugenehmigungsberatung. Agricultural-engineering.Eu, 53(1), 8–9. https://doi.org/10.15150/lt.1998.2446

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Rubrik

Fachartikel